| AGBs |
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Anmeldung Die Anmeldung hat per E-Mail, Post oder Fax zu erfolgen. Erst mit geleisteter Anzahlung und schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter ist die Buchung verbindlich. Bezahlung Anzahlung: Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer u. a. einen Einzahlungsschein für die innerhalb von 10 Tagen zu leistende Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages. Vier Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag zur Zahlung fällig. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Reiseveranstalter zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag unter Verfall der Anzahlung. Schadenersatzforderungen durch den Reiseveranstalter bleiben vorbehalten. Rücktritt durch den Kunden Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist Sache des Teilnehmers. Auf Wunsch kann sie auch über uns abgeschlossen werden (siehe Anmeldeformular). Ein Reiserücktritt durch den Teilnehmer hat eingeschrieben, unter Beilage der bereits erhaltenen Dokumenten zu erfolgen. Folgende Kostenbeteiligung wird im Annullationsfall in Rechnung gestellt: 90-61 Tage vor Abreise: 30% 60-21 Tage vor Abreise: 60% 20-0 Tage vor Abreise: 100% Stösst ein Reiseteilnehmer verspätet zur Gruppe, verlässt er sie vor dem offiziellen Ende der Reise oder wird er von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen, entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Annullation durch den Reiseveranstalter Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise 4 Wochen vor Reisebeginn zu annullieren. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet. Wird die reguläre Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, politische Unsicherheiten, behördliche Massnahmen oder andere Sicherheitsrisiken beeinträchtigt oder verhindert, kann der Veranstalter die Reise annullieren, vorzeitig beenden oder eine Programmänderung vornehmen. In einem solchen Fall ist der Reiseveranstalter um eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung bemüht. Es können weder Kosten rückerstattet noch Ersatzforderungen akzeptiert werden. Bei Defekt der Hotel- oder Zeltanlagen werden die noch ausstehenden Tage rückerstattet, jedoch keine Schadenersatzansprüche entgegengenommen oder akzeptiert. Leistung Im Regelfall gelten die Angaben und Preise in der Reisebeschreibung. Die Reiseleitung behält sich jedoch vor, diese aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss zu ändern. Je nach Reiseland und/oder Witterungsbedingungen können sich Programm- oder Routenänderungen aufdrängen. Die Reiseleitung wird eine für den jeweiligen Fall geeignete Ausweichroute bestimmen. Beanstandungen müssen dem Reiseveranstalter unverzüglich und noch vor Ort zur Kenntnis gebracht werden, allfällige Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich gestellt werden. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflicht Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gute Gesundheit und körperliche Fitness. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Reiseveranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme, die für den regulären Ablauf der Reise von Bedeutung sein können, bereits bei der Anmeldung zu informieren. Fahren oder sonstige Aktivitäten unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss sind nicht gestattet. Bei Nichtbefolgen ist ein Ausschluss des Reiseteilnehmers möglich. Der Reiseveranstalter erwartet von den Teilnehmer die Einhaltung und Beachtung gesetzlicher und kultureller Vorschriften und Gebräuche und übernimmt keinerlei Verantwortung für die Folgen entsprechender Zuwiderhandlung. Den Anweisungen der Veranstalter haben die Teilnehmer Folge zu leisten. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Reiseveranstalter auf allfällige Gefahren und Probleme aufmerksam zu machen, wie z. B. Überforderung des eigenen Fahrkönnens, technische Probleme am eigenen Fahrzeug etc. Haftung Die Reiseteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, jede Haftung des Veranstalters, insbesondere auch im Fall höherer Gewalt, wird abgelehnt. Der Teilnehmer übernimmt zudem die Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden und Folgeschäden. Pass, Visum, Zoll, Devisen, Gesundheitsvorschriften Für die Einhaltung von Visum-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Folgen nicht eingehaltener Bestimmungen oder einer verweigerten Einreise. Versicherung Der Teilnehmer ist nicht durch den Veranstalter versichert, sondern ist selbst für eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung (inkl. Sportunfälle) verantwortlich. Es wird insbesondere der Abschluss eines ETI-Schutzbriefes für das Motorrad empfohlen. Anwendbares Recht Alle Rechtsbeziehungen des Teilnehmers mit dem Veranstalter unterliegen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand Bezirksgericht Bülach CH-8180 Bülach |


